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   OLG Köln, 17.01.2003 - 16 Wx 111/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,6079
OLG Köln, 17.01.2003 - 16 Wx 111/02 (https://dejure.org/2003,6079)
OLG Köln, Entscheidung vom 17.01.2003 - 16 Wx 111/02 (https://dejure.org/2003,6079)
OLG Köln, Entscheidung vom 17. Januar 2003 - 16 Wx 111/02 (https://dejure.org/2003,6079)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erforderlichkeit der Ermächtigung durch die Wohnungseigentümergemeinschaft zur Geltendmachung von Wohngeldansprüchen durch einzelne Wohnungseigentümer; Voraussetzungen einer Geltendmachung im Wege der Notgeschäftsführung

  • Judicialis

    WEG § 16

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 16
    Geltendmachung von Wohngeldrückständen durch einzelne Wohnungseigentümer

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Geltendmachung von Gemeinschaftsansprüchen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 2003, 561 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 06.03.1997 - III ZR 248/95

    Ansprüche der Wohnungseigentümergemeinschaft gegen den Verwalter

    Auszug aus OLG Köln, 17.01.2003 - 16 Wx 111/02
    Ansonsten hat es bei dem Grundsatz zu verbleiben, dass die Gemeinschaft über eine Rechtsverfolgung der Gemeinschaft zu entscheiden hat, und ein einzelner oder einzelne Wohnungseigentümer Ansprüche gegen einen anderen Wohnungseigentümer nur dann geltend machen können, wenn eine Ermächtigung durch einen Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft erfolgt ist (BGH in st. Rspr. seit NJW 1990, 2386, zuletzt NJW 1997, 2106; vgl. auch Senat NZM 2001, 429 = OLGR 2001, 43 mit weiteren Nachweisen; Bärmann/Pick/Merle, WEG 8. Auflage, § 16 Rdn. 100, § 21 Rdn. 31).
  • BGH, 20.04.1990 - V ZB 1/90

    Geltendmachung der Hausgeldansprüche durch einen anderen Wohnungseigentümer;

    Auszug aus OLG Köln, 17.01.2003 - 16 Wx 111/02
    Ansonsten hat es bei dem Grundsatz zu verbleiben, dass die Gemeinschaft über eine Rechtsverfolgung der Gemeinschaft zu entscheiden hat, und ein einzelner oder einzelne Wohnungseigentümer Ansprüche gegen einen anderen Wohnungseigentümer nur dann geltend machen können, wenn eine Ermächtigung durch einen Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft erfolgt ist (BGH in st. Rspr. seit NJW 1990, 2386, zuletzt NJW 1997, 2106; vgl. auch Senat NZM 2001, 429 = OLGR 2001, 43 mit weiteren Nachweisen; Bärmann/Pick/Merle, WEG 8. Auflage, § 16 Rdn. 100, § 21 Rdn. 31).
  • BayObLG, 15.10.1992 - 2Z BR 75/92

    Wirkung des Ausschlusses des Stimmrechts gemäß § 25 Abs. 5 WEG für den Ehegatten

    Auszug aus OLG Köln, 17.01.2003 - 16 Wx 111/02
    Der gesetzliche Ausschluss eines Stimmrechts für einen Wohnungseigentümer mit mehr als der Hälfte der Stimmen hätte anders als nach h. M. ein wegen rückständigen Wohngeldes nach der Teilungserklärung ruhendes Stimmrecht die Folge gehabt, dass § 25 Abs. 3 WEG keine Anwendung findet (vgl. BayObLG NJW-RR 1993, 206 = MDR 1993, 344; OLG Düsseldorf OLGR 1999, 137 = NZM 1999, 270 u. OLGR 1999, 303; Bärmann/Pick/Merle a. a. O. § 25 Rdn. 80, 139).
  • OLG Köln, 09.08.2000 - 16 Wx 67/00

    Miet- und Raumrecht

    Auszug aus OLG Köln, 17.01.2003 - 16 Wx 111/02
    Ansonsten hat es bei dem Grundsatz zu verbleiben, dass die Gemeinschaft über eine Rechtsverfolgung der Gemeinschaft zu entscheiden hat, und ein einzelner oder einzelne Wohnungseigentümer Ansprüche gegen einen anderen Wohnungseigentümer nur dann geltend machen können, wenn eine Ermächtigung durch einen Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft erfolgt ist (BGH in st. Rspr. seit NJW 1990, 2386, zuletzt NJW 1997, 2106; vgl. auch Senat NZM 2001, 429 = OLGR 2001, 43 mit weiteren Nachweisen; Bärmann/Pick/Merle, WEG 8. Auflage, § 16 Rdn. 100, § 21 Rdn. 31).
  • OLG Düsseldorf, 09.10.1998 - 3 Wx 162/98

    Wiederholung einer Eigentümerversammlung wegen Beschlußunfähigkeit der

    Auszug aus OLG Köln, 17.01.2003 - 16 Wx 111/02
    Der gesetzliche Ausschluss eines Stimmrechts für einen Wohnungseigentümer mit mehr als der Hälfte der Stimmen hätte anders als nach h. M. ein wegen rückständigen Wohngeldes nach der Teilungserklärung ruhendes Stimmrecht die Folge gehabt, dass § 25 Abs. 3 WEG keine Anwendung findet (vgl. BayObLG NJW-RR 1993, 206 = MDR 1993, 344; OLG Düsseldorf OLGR 1999, 137 = NZM 1999, 270 u. OLGR 1999, 303; Bärmann/Pick/Merle a. a. O. § 25 Rdn. 80, 139).
  • OLG Düsseldorf, 07.01.1998 - 3 Wx 503/97

    Voraussetzung für Klage gegen säumigen Miteigentümer auf Zahlung rückständigen

    Auszug aus OLG Köln, 17.01.2003 - 16 Wx 111/02
    Hierbei handelt es sich indes um einen Ausnahmefall, weil nur für diesen Fall festgestellt werden kann, dass die Interessen der Antragsteller deckungsgleich sind mit denjenigen der Gemeinschaft (vgl. OLG Düsseldorf WuM 1998, 248 = OLGR 1998, 90).
  • OLG Köln, 17.01.2003 - 16 Wx 112/02

    Verweigerung der Zustimmung des Mehrheitseigentümers zur Verabschiedung der

    Insoweit sind die Antragsteller zu 2. und 3., die den Anspruch nur noch weiterverfolgen, aus den Gründen des Senatsbeschlusses von heute in der Parallelsache 16 Wx 111/02 nicht aktivlegitimiert.

    Als Unterlegene haben die Antragsteller zu 2. und 3. gem. § 47 WEG die Gerichtskosten zu tragen, und zwar anders als in dem Parallelverfahren 16 Wx 111/02 auch alle Kosten der ersten Instanz.

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